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Rücktritt vom Kaufvertrag bei Mangel der Kaufsache

Bei einer mangelhaften Kaufsache kann der Käufer vom Verkäufer grundsätzlich Nacherfüllung, also die Mangelbeseitigung oder den Austausch der mangelhaften Sache verlangen. Falls der Verkäufer diesem Verlangen nicht innerhalb einer vom Käufer gesetzten, angemessenen Frist nachkommt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadensersatz verlangen.

BGH bestätigt Rechtsprechung zur Nacherfüllungsfristsetzung

Mit Urteil vom 13.07.2016, Az. VIII ZR 49/15, bestätigt der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zur Fristsetzung bei der Nacherfüllung, wonach es für eine solche Fristsetzung nicht der Angabe eines bestimmten Zeitraums oder Termins bedarf. Weiterlesen