Arbeitsrecht

Der Volksmund weiß, dass Arbeit das halbe Leben ist. Dieser Weisheit sollten Arbeitsverhältnisse Tribut zollen, indem sie für beide Parteien befriedigend gestaltet werden.

Als Arbeitgeber haben Sie ein berechtigtes Interesse daran, dass Ihre Arbeitnehmer für Ihren Lohn eine entsprechende Leistung erbringen und sich auch sonst angemessen verhalten. Ich unterstütze Sie hierbei und nehmen Ihre Interessen für Sie wahr.

Als Arbeitnehmer haben Sie ein berechtigtes Interesse daran, dass Ihr Arbeitgeber für Ihre Leistung entsprechenden Lohn erbringt und sich auch sonst angemessen verhält. Auch Ihre Interessen setze ich gerne durch.

Arbeitsrecht und Social Media Guidelines

Ich berate Sie nicht nur in „klassischen“ arbeitsrechtlichen Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungsschutz oder Aufhebungsverträgen. Auch an den Arbeitsplatz bringt das Internet weitere Chancen und Risiken. Deshalb ist ein geregelter Umgang damit erforderlich. Aus diesem Grund erstelle ich für Ihr Unternehmen beispielsweise Social Media Guidelines, um den Umgang ihrer Mitarbeiter mit sozialen Netzwerken und die private Nutzung des Internets zu regeln.