Das OLG Köln stellte in seinem Urteil vom 3.2.2016 fest, dass die Beschriftung des Amazon Prime Buttons „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ nicht den gesetzlichen Vorgaben des § 312 j Absatz 3 BGB genügt. Weiterlesen
Das OLG Köln stellte in seinem Urteil vom 3.2.2016 fest, dass die Beschriftung des Amazon Prime Buttons „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ nicht den gesetzlichen Vorgaben des § 312 j Absatz 3 BGB genügt. Weiterlesen