Vertragsrecht

Auch „offline“ ist es wichtig, einen kompetenten juristischen Ansprechpartner zu haben.

Insbesondere bei Schwierigkeiten im Rahmen eines Kauf-, Werk-, Reise-, oder Dienstvertrages ist es sinnvoll, schon möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, da dieser in jeder Phase wesentlich ist. Dies beinhaltet sowohl die Beratung im Vorfeld, während der Durchführung und bei möglichen Anschlussproblemen.

Vertragsgestaltung und Durchsetzung

Die Vertragsgestaltung ist der zentrale Punkt bei der Beratung, um schon in dieser Phase möglichen Folgeproblemen oder auch nur schlichten Missverständnissen vorzubeugen.

Gerade Privatpersonen können bei Verträgen leicht in die Gefahr zu geraten, übervorteilt zu werden. Dabei kommt das Sprichwort „Vertrag kommt von vertragen“ nicht von ungefähr. Ein Vertrag sollte, sofern er denn eingehalten wird, grundsätzlich alle Beteiligten zufrieden stellen und in vielen Fällen ist ein Vertrag auch schlicht hilfreich, um die Vereinbarungen zu fixieren, damit sie nicht vergessen werden. Gerade bei Verträgen mit längerer Laufzeit ist es sinnvoll, die Regelungen bei Gelegenheit einfach nachlesen zu können.   

Aber auch nach der Vertragsgestaltung kann juristischer Rat sehr sinnvoll sein, wenn es beispielsweise um die Durchsetzung der vertraglichen Vereinbarungen geht. Hier schafft Rechtsrat Klarheit über mögliche Handlungsoptionen und zielorientiere Vorgehensweisen, wobei selbstverständlich Ihre (wirtschaftlichen) Interessen maßgeblich sind.

Für weitere Informationen nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf!

Kaufverträge

Kaufverträge, online wie offline, gibt es im täglichen Leben in allen Variationen und Tragweiten. Ich helfe Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, beispielsweise im Falle eines etwaigen Widerrufs, der Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen sowie eines etwaigen Rücktritts.

Werkverträge wasserfest

Charakteristisch für den Werkvertrag ist, dass ein konkreter Erfolg geschuldet ist. Das kann, muss aber nicht, die Herstellung eines speziellen Werkes sein. Die Abgrenzung, gerade zum Dienstvertrag, bei dem nur eine Tätigkeit geschuldet ist, fällt dem Laien häufig nicht leicht, jedoch unterscheiden sich beide Verträge, insbesondere bei den Ihnen zusehenden Rechten, erheblich.

Gerne berate ich Sie sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Reiseverträge für die schönste Zeit

Die Urlaubszeit sollte die schönste Zeit des Jahres sein. Sie sollte ausschließlich der Entspannung und Regeneration dienen. Gerade in diesem Bereich ist deshalb eine juristische Auseinandersetzung oft ein sehr unangenehmer Prozess, der viel Kraft kostet und die gewonnene Erholung oft wieder zunichte macht. Um Ihnen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, beispielsweise im Falle einer Flugverspätung, eines unzumutbaren Hotels, eines schrottreifen Mietwagens oder ähnlich unschöner Erlebnisse, so stressfrei wie möglich zu gestalten, übernehme ich auch hier gerne Ihre Vertretung.

Der Dienstvertrag

Dienstverträge werden typischerweise selten zwischen Verbrauchern geschlossen. Die Mehrzahl der betroffenen Dienstverträge sind Arbeitsverträge. Deshalb dürfen darf ich Sie an dieser Stelle in die Rubrik Arbeitsrecht verweisen.