Der Umgang mit Daten ist in vielen Unternehmen ein vernachlässigtes Thema. Dabei ist er, spätestens vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes enorm wichtig geworden.
Die drohenden Sanktionen und Bußgelder wurden erheblich verschärft und erreichen mittlerweile empfindliche, wenn nicht sogar existenzbedrohende Ausmaße, da sie sich im Bereich bis zu 20.000.000,00 Euro oder 4 % des Jahresumsatzes bewegen.
Gerade viele kleine und mittelständische Unternehmen sind auf diese Entwicklung jedoch nicht oder nur unzureichend vorbereitet.
Einigen Unternehmen ist nicht einmal bewusst, dass ggf. eine bußgeldbewehrte Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht. Auch die weiteren nötigen Maßnahmen, wie beispielsweise das Führen eines Verzeichnisses über die Verarbeitungstätigkeiten oder die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sind vielen Unternehmen nicht bekannt.
Darüber hinaus wissen viele Unternehmen nicht, wie man die gesetzlichen Vorgaben sinnvoll umsetzen kann.
Aus diesen Gründen bieten wir Unternehmen an, die nötigen datenschutzrechtlichen Maßnahmen zu analysieren und beraten bei der entsprechenden Umsetzung.