Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 24.11.2016 (Az.: I ZR 220/15) entschieden, daß die Verwendung des werkseitig eingestellten WLAN-Schlüssels ausreichend sein kann, um den Prüfpflichten zu genügen und entsprechend nicht als Störer in Anspruch genommen zu werden. Weiterlesen