Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten oft nicht darstellbar.
Eine interne Vergabe der Aufgaben scheitert oft schon daran, dass dadurch dem ausgewählten Mitarbeiter, schon auf Grund der nötigen Fortbildungsmaßnahmen, nicht mehr genug Zeit bleibt, um seinen Kernaufgaben nachzukommen. Aber auch andere Gründe, beispielsweise Interessenkollisionen durch etwaige Selbstkontrolle, führen dazu, dass eine Vergabe außerhalb des eigenen Unternehmens sinnvoll sein kann.
Um diese Probleme zu lösen biete ich auch kleinen und mittelständischen Unternehmen gegen eine monatliche Pauschale meine Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter an.