Aufgrund der Komplexität der Themen Internet- und IT-Recht können wir Ihnen hier nur einen kleinen Auszug unserer Leistungen im weiten Feld der neuen Medien aufzeigen:
- Abmahnungen: Wir vertreten Sie und schützen Ihre Interessen. Sei es gegenüber Wettbewerbern oder unberechtigter Verwendung bzw. zu Verfügung stellen Ihrer Werke. Selbstverständlich schützen wir Sie auch im Falle einer unberechtigt erhaltenen Abmahnung.
- E-Commerce: Speziell im Online-Handel sind die Besonderheiten des elektronischen Rechtsverkehrs zu beachten. Hier unterstützen wir Sie bei der Vertragsgestaltung. Zudem helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
- Wettbewerbsrecht: Bei Wettbewerbsverstößen durch Ihre Konkurrenz sorgen wir für Ihre Interessenwahrnehmung und gehen gegen Ihre Mitbewerber vor. Zugleich schützen wir Sie vor, oft sehr kostspieligen, Abmahnungen, indem wir Ihren Internetauftritt rechtlich überprüfen und somit Beanstandungen zuvor zu kommen.
- Urheberrecht: Wir schützen Ihre Werke, indem wir Ihr Verwertungsrecht sichern. Hierfür gehen wir gegen die unberechtigte Verwendung Ihrer Werke im Internet vor. Dies umfasst nicht nur die Verwendung beispielsweise Ihrer Fotos durch einen anderen auf dessen Homepage, sondern auch die Veröffentlichung von Ihnen entwickelter Software, oder das zur Verfügung stellen Ihrer Werke in so genannten „Tauschbörsen“. Allerdings schützen wir Sie selbstverständlich auch im Falle einer unberechtigten Abmahnung seitens eines vermeintlichen Rechteinhabers im Falle einer behaupteten Rechtsverletzung.
- Abo-Fallen: Noch immer gibt es viele Webseiten, auf denen arglose Verbraucher durch geschicktes „Verstecken“ der AGB oder ähnlicher „Tricks“ zum Abschluss teurer Abonemments gebracht werden. Der Gesetzgeber hat hierauf 2012 mit der Einführung des § 312g BGB reagiert, der vorschreibt, daß ein Button klar darauf hinweisen muss, daß durch das Klicken kosten entstehen (sog. „Button-Lösung“). Auch die Reform des Verbraucherschutzrechts 2014 hat hieran inhaltlich nichts geändert. Die maßgebliche Vorschrift ist mittlerweile der inhaltsgleiche § 312j BGB. Dennoch werden weiterhin viele Verbraucher in Abo-Fallen gelockt. In diesem Fall helfen wir Ihnen bei der Abwehr der unberechtigten Ansprüche gegen Sie.