Archiv der Kategorie: Arbeitsrecht

Der Volksmund weiß, daß Arbeit das halbe Leben ist. Dieser Weisheit sollten Arbeitsverhältnisse Tribut zollen, indem sie für beide Parteien befriedigend gestaltet werden.

Als Arbeitgeber haben Sie ein berechtigtes Interesse daran, daß Ihre Arbeitnehmer für Ihren Lohn eine entsprechende Leistung erbringen und sich auch sonst angemessen verhalten. Wir unterstützen Sie hierbei und nehmen Ihr Interesse für Sie wahr, indem wir es nach Möglichkeit durchsetzen.

Als Arbeitnehmer haben Sie ein berechtigtes Interesse daran, daß Ihr Arbeitgeber für Ihre Leistung entsprechenden Lohn erbringt und sich auch sonst angemessen Verhält. Auch Ihre Interessen setzen wir gerne durch.

Arbeitsrecht und Social Media Guidelines

Wir beraten Sie nicht nur in „klassischen“ arbeitsrechtlichen Fragen wie Arbeitsverträgen, Kündigungsschutz oder Aufhebungsverträgen. Auch an den Arbeitsplatz bringt das Internet weitere Chancen und Risiken. Deshalb ist ein geregelter Umgang damit erforderlich. Aus diesem Grund erstellen wir für Ihr Unternehmen beispielsweise Social Media Guidelines, um den Umgang ihrer Mitarbeiter mit sozialen Netzwerken zu regeln.