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Bank- und Kapitalmarktrecht

Nachdem die gesetzliche Altersvorsorge nicht mehr ausreicht, versuchen immer mehr Privatanleger, Ihre Altersvorsorge mittels des Kapitalmarktes zu erhöhen. Diese Entwicklung wurde auch von den Banken und Finanzdienstleistern erkannt. Und entsprechend bedienen sie den Markt mit immer neuen Finanzprodukten, die jedoch ohne entsprechende Expertise nur schwer oder gar nicht zu verstehen sind. Zudem kommen noch unseriöse Berater, die manchmal Ihre Aufklärungspflichten vernachlässigen. Für einen Privatanleger ist, gerade da es oft um große Beträge geht, ein möglicher Totalverlust ein existenzbedrohendes, teilweise auch ein existenzvernichtendes Szenario, das auf Grund der Komplexität der Produkte und/oder der fehlerhaften Beratung oft nicht rechtzeitig erkannt werden konnte.

Wir unterstützen Sie in diesen Fällen gerne bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zum Beispiel auf Grund von Beratungspflichtverletzungen.