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Streichung des Richtervorbehalts bei Blutentnahme und Senkung der Promillegrenze für MPU-Anordnung

Der 54. Verkehrsgerichtstag, der von 27.1. bis 29.1.16  in Goslar stattfand, spricht sich in seiner Empfehlung nicht nur für eine Streichung des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen aus, sondern auch für die Senkung der Promillegrenze für die MPU-Anordnung einheitlich auf 1,1 Promille.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten